Erbimmobilie – behalten oder verkaufen?

11.09.2024

Ein Immobilienerbe ist häufig auch eine Verpflichtung. Oft müssen schwierige Entscheidungen getroffen werden, bei denen es um viel Geld geht. Deshalb ist es sinnvoll, sich von Sanierungs-, Finanzierungs- und Immobilienexperten beraten zu lassen, ob die Selbstnutzung oder der Verkauf die bessere Lösung ist.

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Symbolbild zum Thema Erbschaft: Gerichtshammer, versiegelte Dokumente und Brief auf einem Holztisch – steht für rechtliche und organisatorische Fragen rund um eine geerbte Immobilie.

 

Ob Sie in Ihre Erbimmobilie einziehen oder sie verkaufen sollten, hängt natürlich von Ihrer individuellen Situation ab. Wenn Sie eine Immobilie in München geerbt haben, in Hamburg wohnen und ein Jobwechsel schwierig ist, dann wird wohl auch die Nutzung Ihrer geerbten Immobilie eher unpraktisch sein. Folgendes könnte ein Ausweg sein.

Vermietung

Wenn Sie Ihre Erbimmobilie nicht verkaufen möchten und nicht selbst einziehen können, kann die Vermietung eine Option sein. Hierbei ist es ratsam, sich von einem erfahrenen lokalen Immobilienprofi beraten zu lassen. Denn hier gibt es einige Fallstricke:

Wie hoch darf die aktuelle Miete nach der Mietpreisbremse sein? Welche Zielgruppe kommt für Ihre Immobilie in Frage? Wie beeinflusst die Lage Ihrer Immobilie den Mietpreis sowie die Zielgruppe? Welche Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind für eine erfolgreiche Vermietung nötig? Damit wären wir bei den Kosten.

Sanierungskosten und Erbschaftssteuer

Wenn Sie die nötigen finanziellen Mittel für die Sanierung nicht auf der hohen Kante haben, müssen Sie genau kalkulieren, wann sich die Kosten durch die Mieteinnahmen amortisieren. Lassen Sie sich zudem von einem Sanierungs- und oder Energieexperten beraten, denn vielleicht können Sie staatliche Förderung erhalten.

Darüber hinaus müssen Sie die Erbschaftssteuer im Blick behalten. Wenn der Wert der Immobilie Ihren Freibetrag übersteigt, kann es teuer werden. Deshalb ist es gegebenenfalls sinnvoll, den Immobilienwert von einem lokalen Qualitätsmakler oder Sachverständigen ermitteln zu lassen. Denn diese berücksichtigen auch die aktuelle Marktsituation. Ermittelt das Finanzamt den Wert, ist das in der Regel nicht der Fall, was sich für Sie nachteilig auswirken kann.

Erbengemeinschaft

Sind Sie nicht Alleinerbe, sondern erben beispielsweise Geschwister die Immobilie mit, verkompliziert sich die Entscheidung der Frage Selbstnutzung oder Verkauf. Eventuell möchte eins der Geschwister einziehen. Oder eine Schwester oder ein Bruder kann sich nicht von der Immobilie trennen. Auch hier kann ein erfahrener Immobilienprofi beraten und schlichten.

Fazit

Ob Sie also die Immobilie behalten oder verkaufen sollen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn diese Entscheidung hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Deshalb lohnt es sich, sich individuell beraten zu lassen, um eine sachlich fundierte Entscheidung treffen zu können.

Sie sind unsicher, was die beste Lösung für Ihre Immobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © IgorVetushko/Depositphotos.com

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