Checkliste: Energetische Sanierung

Die gestiegenen Energiepreise haben viele Eigentümer veranlasst, über eine energetische Sanierung nachzudenken. Das ist nicht nur gut fürs Klima – langfristig lassen sich so Kosten sparen. Doch was ist alles sinnvoll und wirklich nötig? Und worauf muss bei der Umsetzung geachtet werden. Die folgende Checkliste hilft Ihnen bei der Orientierung.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

Modernes, gepflegtes Einfamilienhaus mit Garten und klarer Architektur – Symbolbild für professionellen Immobilienverkauf und eine fachkundige Begleitung beim Verkaufserfolg.

 

  • Ziele der Sanierung bestimmen.
    • Was soll mit der Sanierung erreicht werden?
  • Ausgangslage analysieren.
    • Zustand der Immobilie.
    • Aktueller Energieverbrauch der Immobilie.
  • Experten für Sanierung und Energieberatung beauftragen.
    • Welche Maßnahmen sind wirklich nötig und welche lohnen sich?
    • Wie hoch ist Ihr Budget?
    • Lassen sich Heizung und Warmwasser auf erneuerbare Energien umstellen?
    • Gibt es Voraussetzungen für eine Photovoltaikanlage?
    • In welcher Reihenfolge sollten die Maßnahmen erfolgen?
    • Soll alles gleichzeitig oder Schritt für Schritt umgesetzt werden?
    • Sanierungsplan erstellen lassen.
  • Fördermöglichkeiten prüfen.
    • Welche Förderungen bieten Bund, Länder, Kommunen an? KfW? BAFA?
    • Können Förderungen kombiniert werden?
    • Die angestrebten Sanierungsmaßnahmen von einem Energie-Effizienz-Experten prüfen und sich von ihm eine Bestätigung zur Beantragung der Fördermittel erstellen lassen.
    • Förderungen vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen beantragen.
  • Kredit beantragen.
    • Mehrere Angebote prüfen.
  • Umsetzung Sanierung.
    • Wenn Förderungen bewilligt sind, können Handwerker entsprechend des Sanierungsplans beauftragt werden.
  • Bestätigung einreichen und Förderungen erhalten.
    • Sind alle Arbeiten abgeschlossen, erhalten Sie von Ihrem Energieberater eine Fachunternehmererklärung (Heizungstausch) oder eine Bestätigung nach Durchführung (auch „Technischer Projektnachweis“ genannt). Diese muss beim Fördergeber eingereicht werden, damit nach der Prüfung die beantragten Zuschüsse ausgezahlt und Tilgungszuschüsse gutgeschrieben werden können.
  • Steuerliche Geltendmachung der Sanierungsmaßnahmen.
    • Energie- und Steuerexperten können Sie beraten, welche Sanierungsmaßnahmen abgesetzt werden können.

Sie möchten wissen, wie sich eine energetische Sanierung auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © stockwerk-fotodesign/Depositphotos.com

Scheidung und Eigenheim: Welche Wege offenstehen – und welcher sich lohnt

In Deutschland wird etwa jede dritte Ehe geschieden – und oft gerät dann ein gemeinsames Haus oder eine Eigentumswohnung in den Fokus. Zwischen Emotionen, Kreditverträgen und Fristen ist der richtige Schritt nicht sofort erkennbar. Wichtig ist eine klare Reihenfolge. Behalten oder veräußern Die Grundfrage klingt einfach, ist aber vielschichtig: Soll die Immobilie bleiben oder verkauft…

Weiterlesen

Warum ich einen Makler brauche

Wer eine Immobilie verkauft, verändert sich. Es ist eine der wichtigsten Entscheidungen des Lebens. Sie haben sich gerade getrennt oder ziehen für einen Jobwechsel in eine neue Stadt. Viele Eigentümer unterschätzen den großen Aufwand, der […]

Weiterlesen

Teilungsversteigerung: Wenn Erben sich nicht einig werden

Besteht kein Testament, wird eine Immobilie häufig an mehrere Hinterbliebene vererbt. Es entsteht eine Erbengemeinschaft. Das Problem: Nicht immer sind sich die Erben einig darüber, was mit der Immobilie passieren soll. Der letzte Ausweg ist […]

Weiterlesen

EIN TEAM

mit Leidenschaft dabei

Dipl.-Ing. Barbara Schrobback

Immobilienmaklerin

033632 5621 barbara@schrobback-immobilien.de

Detlef Schrobback

Dipl.-Bauingenieur

033632 495 detlef@ib-schrobback.de