Das Grundbuch im Erbfall: Darum ist es wichtig

Wer eine Immobilie besitzt, muss auch im Grundbuch eingetragen sein. Dennoch wissen viele nicht genau, warum es eigentlich so wichtig ist. Obwohl Fehler im Grundbuch weitreichende Konsequenzen haben können. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, ist es wichtig zu verstehen, welche Rolle es im Erbfall spielt.

Um die Bedeutung des Grundbuchs im Erbfall zu erklären, betrachten wir ein Fallbeispiel: Nehmen wir an, drei Geschwister erben gemeinsam ein Haus. Zunächst sind sie sich unsicher, was nun damit geschehen soll. Alle drei bilden eine Erbengemeinschaft, das heißt, alle haben die gleichen Rechte und Pflichten und alle drei können auch nur gemeinsam entscheiden, wie es mit der Immobilie weitergehen soll. Da es kein Testament gibt, das das Erbe anders regelt, erbt also jeder ein Drittel der Immobilie. Das bedeutet: für alle drei ergeben sich erstmal Kosten. Jeder trägt ein Drittel der Betriebskosten, Versicherungen, Steuern und so weiter. Da sie die Kosten nicht ewig weiter tragen möchten, überlegen sie, ob sie das Haus verkaufen, vermieten oder ob einer der drei mit seiner Familie einziehen möchte.

Die Erbengemeinschaft

In unserem Fall sind sich die drei einig. Einer zieht ein und zahlt seine Geschwister aus. Allerdings können die beiden anderen ihm ihre Anteile nicht einfach verkaufen. Es muss ein Auflösungsvertrag, beziehungsweise ein Erbauseinandersetzungsvertrag aufgesetzt werden. Dieser muss anschließend auch notariell beglaubigt werden.

Die Erbauseinandersetzung

In der Erbauseinandersetzung wird geregelt, mit welchem Betrag der eine Erbe seine Geschwister auszahlen muss, damit die Immobilie ihm gehört. Dazu müssen natürlich alle drei wissen, wie viel die Immobilie wert ist. Diesen Wert lassen sie von einem Immobilienexperten ermitteln. In die Rechnung fließen dann auch noch die Hypotheken mit ein, die auf der Immobilie liegen. Denn bestehende Hypotheken werden auch auf die Erben übertragen. Ob eine Hypothek besteht, finden die drei im Grundbuch.

Die Änderung des Grundbucheintrags

Hat der eine Erbe seine Geschwister ausgezahlt, ist er noch nicht der neue Eigentümer. Erst muss er noch im Grundbuch eingetragen werden. Um dies kostenlos im Grundbuch zu ändern, haben Erben in Deutschland zwei Jahre Zeit. Danach sind Änderungen auch möglich, jedoch fallen hier dann Kosten an. Um diese Änderung vornehmen zu können, muss nachgewiesen werden, dass ein Erbanspruch besteht. Wenn es ein Testament gibt, aus dem der Besitzanspruch hervorgeht, genügt das. Da in unserem Beispiel keins existiert, müssen sich die Erben einen Erbschein ausstellen lassen.

Möchten Sie wissen, was die beste Lösung für Ihre Immobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.

 

Foto: © ra2studio/Depositphotos.com

Immobilie bühnenreif präsentieren – mit Home Staging

Abgerockte Möbel, Fliesen, die alles andere als modern sind oder komplett leere Zimmer – sich das neue Zuhause beim Durchblättern des Exposés oder bei der Besichtigung der Immobilie vorzustellen, ist für Interessenten oft schwierig. Deshalb wird mit Home Staging eine Immobilie so vorbereitet, dass die Vorstellungskraft der potentiellen Käufer angeregt wird. Auf Verkaufspreis und Verkaufsdauer…

Weiterlesen

Scheidung & Immobilie: Faire Wege zur Aufteilung

Eine Scheidung bedeutet nicht nur einen emotionalen Einschnitt, sondern stellt oft auch finanziell eine Herausforderung dar – besonders, wenn es um den Verbleib der gemeinsamen Immobilie geht. Wie gelingt die faire Aufteilung des Eigentums?   Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei…

Weiterlesen

Unterlagen: Welche brauche ich für den Hausverkauf und wo finde ich sie?

Fehlen wichtige Unterlagen, werden Kaufinteressenten oft skeptisch. Wer sich also entschlossen hat seine Immobilie zu verkaufen, endet meist damit im ganzen Haus nach den erforderlichen Unterlagen zu suchen. Fehlt dann doch noch etwas oder sind […]

Weiterlesen

EIN TEAM

mit Leidenschaft dabei

Dipl.-Ing. Barbara Schrobback

Immobilienmaklerin

033632 5621 barbara@schrobback-immobilien.de

Detlef Schrobback

Dipl.-Bauingenieur

033632 495 detlef@ib-schrobback.de