Das Grundbuch: Warum ist es so wichtig?

20.09.2019

Der Auszug aus dem Grundbuch gehört zu den wichtigen Unterlagen beim Immobilienverkauf. Doch warum? Eigentümer sind sich bei der Beantwortung dieser Frage, oft nicht sicher. Da jedoch jeder, der eine Immobilie verkaufen möchte, damit vertraut sein sollte, haben wir zusammengefasst, was man unbedingt wissen muss.

Kurz gesagt: Im Grundbuch stehen die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken. Es ist ein öffentliches Verzeichnis aller Grundstücke einer Gemeinde. Durch den Grundbuchzwang muss jedes Bauland in das Grundbuch eingetragen werden. Der Zweck ist, Rechte und Lasten einer Immobilie zu dokumentieren. Zuständig dafür ist das Grundbuchamt.

Das Grundbuch lässt sich in drei sogenannte Abteilungen aufteilen. In Abteilung I befinden sich Informationen zu Eigentümer oder Erbbauberechtigten. Existieren bei einem Grundstück mehrere Eigentümer oder Erbbauberechtigte, steht auch im Grundbuch, wie die einzelnen Anteile aufgeteilt sind und wie das Gemeinschafts- oder Gesellschaftsverhältnis ist. Ändern sich beispielsweise durch einen Immobilienverkauf oder einen Erbfall die Eigentumsverhältnisse, gibt es also einen neuen Besitzer, so muss das im Grundbuch stets aktualisiert werden.

In Abteilung II finden sich alle Lasten und Beschränkungen, die auf einer Immobilie liegen – außer den Grundpfandrechten. Zu den hier vermerkten Lasten gehören zum Beispiel: Reallasten, Nutzungsrechte, Nießbrauchrechte, Erbbaurechte oder Vorkaufsrechte. Beschränkungen können Zwangsversteigerungs- oder Insolvenzvermerke sein.

In Abteilung III stehen die Grundpfandrechte wie Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden und Pfandrechte. Kreditinstitute interessieren sich in der Regel für diesen Teil des Grundbuchauszugs besonders.

Der Eintrag eines neuen Eigentümers kann erst erfolgen, wenn ein vom Notar beglaubigter Kaufvertrag, Schenkungsvertrag oder Erbschein dem Grundbuchamt vorliegt. Auch bei einem Gläubigerwechsel oder der Übertragung einer bestehenden Baufinanzierung zu einer anderen Bank, muss ein Eintrag ins Grundbuch erfolgen. Die alte Grundschuld muss gelöscht und das neue Verhältnis notiert werden. Finden außerdem wesentliche Änderungen eines Grundstücks statt, zum Beispiel wenn es aufgeteilt wird oder wenn Grundstücke zusammengelegt werden, muss auch das im Grundbuch festgehalten werden.

Der Grundbuchauszug enthält dann alle Grundbucheintragungen eines Grundstücks. Beim Verkauf einer Immobilie ist dieser unerlässlich. Denn damit weist der Immobilienverkäufer dem Kaufinteressenten sowie dem Notar nach, dass er der Eigentümer der Immobilie ist. Außerdem verlangen auch Banken bei einer Beleihungsprüfung einen Grundbuchauszug, bevor ein Kredit gewährt wird und falls dieser über eine Grundschuld abgesichert werden soll.

Da es sich bei Grundbucheinträgen auch um sensible Informationen wie Vermögens- und Schuldverhältnisse von Immobilieneigentümern handelt, ist die Einsicht ins Grundbuch beschränkt. Nur wer über ein berechtigtes Interesse verfügt, darf Einsicht nehmen. Dies umfasst neben dem Eigentümer in der Regel: potentielle Käufer, Gläubiger des Eigentümers mit einem Vollstreckungstitel, Kreditinstitute – wenn die Immobilie als Kreditsicherheit dienen soll – sowie Notare, Gerichte und andere Behörden sowie öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.

Haben Sie Fragen zum Grundbuch? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Foto: © Artturi_Mantysaari/pixabay.com

Erbimmobilie – behalten oder verkaufen?

Ein Immobilienerbe ist häufig auch eine Verpflichtung. Oft müssen schwierige Entscheidungen getroffen werden, bei denen es um viel Geld geht. Deshalb ist es sinnvoll, sich von Sanierungs-, Finanzierungs- und Immobilienexperten beraten zu lassen, ob die Selbstnutzung oder der Verkauf die bessere Lösung ist. Sie sind unsicher, was die beste Lösung für Ihre Immobilie ist? Kontaktieren…

Weiterlesen

In der Corona-Krise Immobilienunterlagen suchen

Das Coronavirus zwingt derzeit viele zuhause zu bleiben. Doch was soll man die ganze Zeit in den eigenen vier Wänden tun? Warum nutzen Sie nicht die Gelegenheit, um zu überprüfen, ob Sie alle nötigen Immobilienunterlagen […]

Weiterlesen

Zahl des Monats Oktober: 25 Prozent

Ein Viertel aller Haushalte in Deutschland wird mittlerweile ausschließlich von Personen über 65 Jahren bewohnt, wie das Statistische Bundesamt zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober mitteilte. Das sind 10,3 Millionen Haushalte, die […]

Weiterlesen

EIN TEAM

mit Leidenschaft dabei

Dipl.-Ing. Barbara Schrobback

Immobilienmaklerin

033632 5621 barbara@schrobback-immobilien.de

Detlef Schrobback

Dipl.-Bauingenieur

033632 495 detlef@ib-schrobback.de