Die Hausordnung – Warum sie für Vermieter wichtig ist

16.10.2020

Wo sich viele Menschen einen gemeinsamen Raum teilen, da treten gelegentlich auch Konflikte auf. Um diese Konflikte zu regeln, beziehungsweise ihnen vorzubeugen, gibt es die Hausordnung. Für Sie als Vermieter kann sie ein wirksames Instrument sein, um nicht nur einen schonenden Umgang mit Ihrem Eigentum zu gewährleisten, sondern auch eine Atmosphäre, in der sich alle Ihre Mieter langfristig wohlfühlen.

Kinderwagen im Hausflur, nachts spielt jemand Schlagzeug, der Müll wird nicht richtig getrennt und der Hausflur ist auch selten sauber – Klassiker der Konflikte in Mehrfamilienhäusern. Um hierfür klare Vorgaben zu schaffen, gibt es die Hausordnung. Sie soll für ein rücksichtsvolles Miteinander der Bewohner sorgen und gleichzeitig die Rechte des Einzelnen so wenig wie möglich einschränken. Die richtige Balance aus beidem herzustellen, ist für Sie als Vermieter, der langfristige Mietverhältnisse etablieren und aufrechterhalten möchte, durchaus von Interesse.

In welcher Form wird die Hausordnung aufgestellt?

Es gibt zwei Typen von Hausordnungen. Die Hausordnung kann Bestandteil des Mietvertrages sein oder sich als Aushang im Haus befinden. In beiden Fällen legen die Eigentümer bzw. Vermieter darin Bestimmungen für die Nutzung des Gebäudes fest. Ist die Hausordnung Teil des Mietvertrages, gelten jedoch andere Bedingungen, als wenn sie nur als Aushang vorhanden ist. So dürfen in der Hausordnung im Mietvertrag spezielle Pflichten für den jeweiligen Mieter festgelegt werden. Jeder Änderung muss der Mieter ausdrücklich zustimmen. Liegt die Hausordnung als Aushang vor, dürfen darin nur allgemeine Pflichten enthalten sein, die für alle Mieter gleichermaßen gelten. Hier dürfen Vermieter auch ohne Zustimmung der Mieter Regelungen ändern oder neue hinzufügen, allerdings keine Rechte oder Pflichten neu definieren bzw. festlegen. Die Einhaltung der Hausordnung können nicht nur Vermieter fordern, sondern auch alle Mieter.

Was wird in der Hausordnung geregelt?

Was die Hausordnung regelt, ist davon abhängig, ob sie Teil des Mietvertrages oder eine allgemeine Hausordnung ist. In einer allgemeinen Hausordnung können beispielsweise Ruhezeiten oder Regeln für die Reinigung des Treppenhauses festgelegt sein. Auch das Abstellen von Fahrrädern oder Kinderwagen – bei denen sicherheitstechnische Aspekte eine Rolle spielen – kann dort reglementiert werden, oder auch die Nutzungszeiten von gemeinschaftlichen Anlagen und Räumen. Die Hausordnung als Teil des Mietvertrages kann darüber hinaus auch regeln, wie die Wohnung zu behandeln ist.

Was tun, wenn sich Mieter nicht an die Hausordnung halten?

Auch hier spielt wieder eine Rolle, ob die Hausordnung Teil des Mietvertrags ist oder ob es sich um eine allgemeine handelt. Verstößt ein Mieter gegen Vorgaben, die zum Mietvertrag gehören, liegt ein Vertragsbruch vor. Daraufhin können Vermieter den Mieter zunächst abmahnen und ihm bei wiederholten Verstößen auch kündigen. Bei einem Aushang kann der Vermieter in der Regel keine Abmahnung aussprechen. Jedoch kann bei wiederholten Verstößen eine Störung des Hausfriedens angenommen werden, die den Vermieter unter bestimmten Umständen ebenfalls zur Kündigung berechtigt.

Sie sind sich unsicher bei der Aufstellung einer rechtsicheren Hausordnung? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Sie benötigen weitere Informationen:

https://www.t-online.de/heim-garten/wohnen/id_67399476/hausordnung-im-mietrecht-was-vermieter-nicht-vorschreiben-duerfen.html

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/07758/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-hausordnung-was-gilt-es-fuer-mieter-und-vermieter-zu-beachten_085916.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © ah_fotobox/Despositphotos.com

Wird die Lage an den deutschen Mietmärkten frostiger?

Immer noch scheuen viele Interessenten vor dem Immobilienkauf zurück. Die Verunsicherung durch die gestiegenen Zinsen lässt sie in ihren Mietwohnungen bleiben oder sich wieder dem Mietmarkt zu wenden. Ist das sinnvoll? Nachdem die Kaufpreise für Immobilien Anfang des Jahres gesunken sind, entwickeln sie sich derzeit eher seitwärts. Ist die Zeit der sinkenden Preise bereits vorbei?…

Weiterlesen

Wie Sie den Lärm bezwingen

Verlaufen neben Ihrem gemütlichen Heim nun Gleise und ständig rattern die Güterzüge hinterm Gartenzaun? Wohnen Sie in der Einflugschneise eines Flughafens? Oder führt eine Autobahn am Schlafzimmerfenster vorbei? Lärm vom eigenen Zuhause fernzuhalten ist oft […]

Weiterlesen

Was Sie über Wärmepumpen jetzt wissen sollten

In der Luft, im Wasser, in der Erde – überall um uns herum gibt es Wärme. Lässt sich die nicht zum Heizen und für warmes Wasser nutzen? Doch, mit Wärmepumpen. Diese gehören nicht nur zu den umweltfreundlichsten Heizsystemen, sondern stellen für viele auch eine gute Möglichkeit dar, um sich von den hohen Energiepreisen unabhängiger zu…

Weiterlesen

EIN TEAM

mit Leidenschaft dabei

Dipl.-Ing. Barbara Schrobback

Immobilienmaklerin

033632 5621 barbara@schrobback-immobilien.de

Detlef Schrobback

Dipl.-Bauingenieur

033632 495 detlef@ib-schrobback.de