Die WEG-Reform soll kommen. – Was wird sie bringen?

15.11.2019

Trotz einiger Anpassungen stammt unser derzeitiges Wohnungseigentumsgesetz (WEG) noch von 1951. Höchste Zeit also für eine Reform. Es soll praxisnäher und den modernen Lebensverhältnissen angepasst werden. Bis Ende des Jahres soll der Gesetzentwurf kommen. Doch was würde sich ändern?

Viele Eigentümer und Verwalter von Immobilien bemängeln, dass das WEG in seiner jetzigen Form nicht mehr zeitgemäß ist. Zum Beispiel Elektro-Auto-Ladesäulen: Wo und wie werden sie installiert? Durch wen? Wer entscheidet darüber? Und wer bezahlt es? Bereits im August hat die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern ihren Abschlussbericht mit zahlreichen Vorschlägen für Änderungen zur WEG-Reform vorgelegt. Im Oktober hat der Bundesrat einen Entwurf eines Gesetzes beschlossen. Die wichtigsten Vorschläge sind folgende:

Die Beschlussfassung für bauliche Veränderungen soll erleichtert werden. Um beispielsweise barrierefreien Umbau, Maßnahmen zum Einbruchsschutz oder die Einrichtung von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge umzusetzen, sollen künftig keine einstimmigen Beschlüsse mehr nötig sein. Eine einfache Mehrheit soll dann genügen.

Auch das Beschlussfähigkeitsquorum für Eigentümerversammlungen soll aufgehoben werden. In der Praxis ist es oft so, dass das Beschlussfähigkeitsquorum bei Erstversammlungen insbesondere in größeren Gemeinschaften oder in Gemeinschaften mit vielen auswärtigen Wohnungseigentümern oftmals nicht erreicht wird. Deshalb soll künftig nicht mehr die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten sein müssen.

Zudem soll das Prozedere auch digitaler werden. So sollen Verwalter außerordentliche Versammlungen auch beispielsweise per E-Mail einberufen können. Aber auch den Eigentümern soll die Möglichkeit eingeräumt werden, mit elektronischen Kommunikationsmitteln an Versammlungen teilzunehmen, also nicht mehr physisch anwesend sein zu müssen.

Außerdem sollen die Verwalter die Befugnis erhalten, Maßnahmen selbst zu entscheiden, die eine Versammlung der Eigentümer nicht erfordern. Damit sollen die Entscheidungswege für die Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zeitlich verkürzt und organisatorisch vereinfacht werden.

Da die Reformvorschläge insgesamt eine deutliche Kompetenzerweiterung des Verwalters nach sich ziehen, soll auch ein Sach- und Fachkundenachweis für WEG-Verwalter eingeführt werden.

Der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe schlägt zudem noch weitere Änderungen vor, die die Wohnungseigentümergemeinschaften flexibler und die Verwaltung von Immobilien effizienter gestaltet sollen. Immobilienexperten begrüßen die Reformvorschläge.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © kasto/Depositphotos.com

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