Eigentumswohnung verkaufen: Ohne Stress mit den Nachbarn

Stress mit den Nachbarn hat wohl kaum jemand gern. Doch wo viele Menschen in einem Haus leben, kann es auch mal zu Konflikten kommen – und das sogar, wenn Sie ausziehen und Ihre Wohnung verkaufen möchten. Denn Nachbarn haben je nach Vereinbarung laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ein Wörtchen bei der Käuferwahl mitzureden.

Was den Verkauf ihrer Eigentumswohnung erschweren kann, ist die sogenannte Veräußerungsbeschränkung. Sie ist allerdings nicht in vielen Eigentümergemeinschaften üblich. Um sich Sicherheit darüber zu verschaffen, ob Sie davon betroffen sind, reicht ein Blick in die Gemeinschaftsordnung oder das Grundbuch. Denn hier muss nach Paragraf 12 WEG eine Veräußerungsbeschränkung dokumentiert sein. Und sie ist vor allem auch nur dann rechtskräftig, wenn sie auch ins Grundbuch eingetragen wurde. Ein Eintrag in die Gemeinschaftsordnung reicht nicht aus. Besteht keine Veräußerungsbeschränkung, können Sie beruhigt sein. Dann können Ihre Nachbarn Ihnen bei der Käuferwahl keinen Strich durch die Rechnung machen.

Steht eine Veräußerungsbeschränkung im Grundbuch, benötigen Sie auch die Zustimmung der anderen Eigentümer. Denn der Vertrag mit dem Käufer Ihrer Wohnung ist erst dann wirksam, wenn die Zustimmung aller Eigentümer vorliegt. Der Paragraf 12 WEG dient schließlich dem Schutz der Eigentümer, wenn sie einen Kaufinteressenten als problematisch einstufen. Einen solchen zukünftigen Nachbarn kann die Eigentümergemeinschaft dann verhindern.

Aber machen Sie sich keine Sorgen! Die Eigentümergemeinschaft kann nicht jeden Kaufinteressenten ablehnen, nur weil er vielleicht laute Kinder haben oder als Single häufig Partys feiern könnte. Damit die Eigentümergemeinschaft Paragraf 12 WEG anwenden kann, muss schon ein triftiger Grund vorliegen. Ebenso reicht natürlich nicht der Einspruch eines Nachbarn für eine solche Entscheidung. Wie die Eigentümergemeinschaft Einfluss auf Ihren Wohnungsverkauf ausüben kann, ist mit drei möglichen Verfahren geregelt:

1.    Alle Mitglieder entscheiden über den Verkauf
2.   Eine Mehrheitsentscheidung entscheidet über den Verkauf
3.   Nur die Hausverwaltung entscheidet über den Verkauf

Welches Verfahren in Ihrer Eigentümergemeinschaft zur Anwendung kommt, sollte ebenfalls im Grundbuch stehen.

Prüfen Sie also vor dem Verkauf Ihrer Eigentumswohnung, ob Sie einer Veräußerungsbeschränkung unterliegen und falls ja, in welchem Verfahren darüber entschieden wird. Spätestens beim Notartermin könnte es sonst ein böses Erwachen geben. Hier lohnt es sich, einen Immobilienprofi zu Rate zu ziehen, der alle rechtlichen Fallstricke kennt und auch den optimalen Käufer für Ihre Wohnung findet. Dann fällt es Ihren Nachbarn schwer, Ihnen beim Verkauf Ihrer Wohnung Stress zu machen.

Sie möchten Ihre Wohnung im Mehrfamilienhaus verkaufen und dabei keine Fehler machen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © Mukhina1/Depositphotos.com

Die B-Lage – Immobilie erschwinglicher kaufen?

„Lage, Lage, Lage“ ist das Kriterium schlechthin beim Immobilienkauf. Gerade die Top-Lagen können sich Normalverdiener nur selten leisten – Doch welche Chancen stecken in den weniger zentralen Lagen? Obwohl die Preise für Immobilien bundesweit im vergangenen Jahr stark nachgegeben haben und laut tagesschau.de gegenüber dem Vorjahr 2023 um 8,7 Prozent gesunken sind, wurden im Vergleich…

Weiterlesen

Zahl des Monats Februar: 6,3 Millionen

6,3 Millionen Wohnungen in Deutschland befinden sich in Zweifamilienhäusern! Das entspricht immerhin 15 Prozent des Gesamtbestandes von rund 40 Millionen Wohneinheiten, den das Statistische Bundesamt für das Jahr 2018 angibt. Zu den Zweifamilienhäusern werden keine […]

Weiterlesen

Checkliste: Energetische Sanierung

Die gestiegenen Energiepreise haben viele Eigentümer veranlasst, über eine energetische Sanierung nachzudenken. Das ist nicht nur gut fürs Klima – langfristig lassen sich so Kosten sparen. Doch was ist alles sinnvoll und wirklich nötig? Und worauf muss bei der Umsetzung geachtet werden. Die folgende Checkliste hilft Ihnen bei der Orientierung. Ziele der Sanierung bestimmen. Was…

Weiterlesen

EIN TEAM

mit Leidenschaft dabei

Dipl.-Ing. Barbara Schrobback

Immobilienmaklerin

033632 5621 barbara@schrobback-immobilien.de

Detlef Schrobback

Dipl.-Bauingenieur

033632 495 detlef@ib-schrobback.de