Zahl des Monats: 8 Tage

11.12.2020

Gemütliches Feuer im offenen Kamin?
An 8 Tagen im Monat ist es erlaubt

Ein offenes Kaminfeuer ist schlicht und einfach der Inbegriff der Behaglichkeit. Zumindest in den USA ist eine entsprechende Feuerstätte außerdem unentbehrlich als Zugangsweg für Santa Claus, um die Weihnachtsgeschenke ins Haus zu bringen. In Deutschland betreibt immerhin rund ein Viertel aller Haushalte eine häusliche Feuerstätte. Sofern es sich dabei um einen offenen Kamin handelt, darf er allerdings gemäß Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) nur gelegentlich betrieben werden. Das heißt konkret: an maximal 8 Tagen im Monat für maximal 5 Stunden.

Heimische „Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe“, also Kaminöfen, Heizkamine oder Kachelöfen dürfen seit Inkrafttreten der novellierten Bundesimmissionsschutzverordnung (in zwei Stufen, 2010 und 2015) normalerweise nur betrieben werden, wenn strenge Grenzwerte bezüglich Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen eingehalten werden. Ausnahmen gibt es lediglich für historische Kachelöfen, die vor 1950 errichtet wurden. Und für offene Kamine.

Ein offener Kamin darf weiterhin betrieben und auch neu eingebaut werden, obwohl er mit einem Wirkungsgrad von ca. 20 Prozent und mit seinen hohen Emissionen bei weitem nicht den Richtlinien für moderne Feuerstätten entspricht. Allerdings wird davon ausgegangen, dass ein solcher Kamin vor allem dekorativen und Wellness-Zwecken dient, und nicht primär zum Heizen der Wohnung. Das Gesetz erlaubt daher nur eine „gelegentliche Nutzung“. Für die Frage, was das genau heißt, orientieren sich Schornsteinfeger an einem schon etwas weiter zurückliegenden Gerichtsurteil: Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied 1991, dass es nicht zu beanstanden sei, wenn ein Kamin pro Monat an nicht mehr als 8 Tagen für nicht mehr als 5 Stunden befeuert wird.

Wer also zu Weihnachten am lodernden Kaminfeuer sitzen will, sollte sich an den kalten Dezembertagen davor mit dem Einheizen des Kamins lieber etwas zurückhalten.

 

Foto: © Jeon Sang-O/Pixabay.com

Grundsteuer 2022 – was die Reform für Eigentümer bedeutet

Jedes Jahr müssen Eigentümer die Grundsteuer an das Finanzamt entrichten. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2018 muss diese aber neu berechnet werden. Die Änderungen bekommen Immobilienbesitzer bereits dieses Jahr zu spüren – auch wenn die neue Grundsteuer erst ab 2025 gültig ist. Mit dem Ende der Einheitsbewertung schlagen die Finanzämter einen neuen Weg in der…

Weiterlesen

Eigenleistung beim Hausbau: die Muskelhypothek

Geld sparen beim Bau einer Immobilie? – Wer bei einem geplanten Neubau die Kosten senken will, für den sind Eigenleistungen, auch bekannt als „Muskelhypothek“, eine gute Sache.   Hinweis In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage…

Weiterlesen

Immobilienverrentung: was es ist und wie es geht

Alles wird teurer. Die Inflation steigt und bald dürften das auch die Zinsen tun. Deutsche Senioren bekommen immer weniger für ihre Rente. Für viele wird es daher schwieriger, den gewohnten Lebensstandard zu halten, geschweige denn sich Wünsche zu erfüllen. Immobilieneigentümer können das mit der Immobilienverrentung ändern. Die Rente aufbessern und in den eigenen vier Wänden…

Weiterlesen

EIN TEAM

mit Leidenschaft dabei

Dipl.-Ing. Barbara Schrobback

Immobilienmaklerin

033632 5621 barbara@schrobback-immobilien.de

Detlef Schrobback

Dipl.-Bauingenieur

033632 495 detlef@ib-schrobback.de