Zahl des Monats: 8 Tage

Gemütliches Feuer im offenen Kamin?
An 8 Tagen im Monat ist es erlaubt

Ein offenes Kaminfeuer ist schlicht und einfach der Inbegriff der Behaglichkeit. Zumindest in den USA ist eine entsprechende Feuerstätte außerdem unentbehrlich als Zugangsweg für Santa Claus, um die Weihnachtsgeschenke ins Haus zu bringen. In Deutschland betreibt immerhin rund ein Viertel aller Haushalte eine häusliche Feuerstätte. Sofern es sich dabei um einen offenen Kamin handelt, darf er allerdings gemäß Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) nur gelegentlich betrieben werden. Das heißt konkret: an maximal 8 Tagen im Monat für maximal 5 Stunden.

Heimische „Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe“, also Kaminöfen, Heizkamine oder Kachelöfen dürfen seit Inkrafttreten der novellierten Bundesimmissionsschutzverordnung (in zwei Stufen, 2010 und 2015) normalerweise nur betrieben werden, wenn strenge Grenzwerte bezüglich Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen eingehalten werden. Ausnahmen gibt es lediglich für historische Kachelöfen, die vor 1950 errichtet wurden. Und für offene Kamine.

Ein offener Kamin darf weiterhin betrieben und auch neu eingebaut werden, obwohl er mit einem Wirkungsgrad von ca. 20 Prozent und mit seinen hohen Emissionen bei weitem nicht den Richtlinien für moderne Feuerstätten entspricht. Allerdings wird davon ausgegangen, dass ein solcher Kamin vor allem dekorativen und Wellness-Zwecken dient, und nicht primär zum Heizen der Wohnung. Das Gesetz erlaubt daher nur eine „gelegentliche Nutzung“. Für die Frage, was das genau heißt, orientieren sich Schornsteinfeger an einem schon etwas weiter zurückliegenden Gerichtsurteil: Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied 1991, dass es nicht zu beanstanden sei, wenn ein Kamin pro Monat an nicht mehr als 8 Tagen für nicht mehr als 5 Stunden befeuert wird.

Wer also zu Weihnachten am lodernden Kaminfeuer sitzen will, sollte sich an den kalten Dezembertagen davor mit dem Einheizen des Kamins lieber etwas zurückhalten.

 

Foto: © Jeon Sang-O/Pixabay.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Gesellschaftsmodelle für clevere Anleger

In den unsicheren Zeiten an den Finanzmärkten wirken Immobilien als Kapitalanlage für viele wie der Fels in der Brandung. Die meisten Immobilienkäufer hoffen auf eine deutliche Wertsteigerung und einen stetigen Geldfluss aufs Konto. Allerdings hält […]

Weiterlesen

So geht ein rechtssicherer Kaufvertrag

Der Abschluss einer Immobilientransaktion ist und bleibt der Kaufvertrag. Hierbei gibt es einiges zu beachten. Nicht umsonst ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Kaufvertrag von einem Notar beurkundet werden muss. Schließlich ist der Verkauf einer […]

Weiterlesen

Checkliste: Energetische Sanierung

Die gestiegenen Energiepreise haben viele Eigentümer veranlasst, über eine energetische Sanierung nachzudenken. Das ist nicht nur gut fürs Klima – langfristig lassen sich so Kosten sparen. Doch was ist alles sinnvoll und wirklich nötig? Und worauf muss bei der Umsetzung geachtet werden. Die folgende Checkliste hilft Ihnen bei der Orientierung. Ziele der Sanierung bestimmen. Was…

Weiterlesen

EIN TEAM

mit Leidenschaft dabei

Barbara Schrobback

Immobilienmaklerin

033632 5621 barbara@schrobback-immobilien.de

Detlef Schrobback

Dipl.-Bauingenieur

033632 495 detlef@ib-schrobback.de