Mit Wohn-Riester die Immobilie finanzieren

Angesichts der gestiegenen Finanzierungskosten fragen sich viele Immobiliensuchende, wie sie den Kauf oder Bau einer Immobilie dennoch realisieren können. Eine Möglichkeit ist Wohn-Riester. Damit können Personen, die in den Kauf oder Bau einer Immobilie investieren möchten, staatliche Zuschüsse und steuerliche Vorteile nutzen. Hier ist ein kurzer Überblick.

Jede Immobilie ist besonders.

Finden Sie heraus, wie viel Ihre Immobilie wert ist.
Wir bewerten Immobilien - professionell und zeitnah.
Melden Sie sich!

Modernes Einfamilienhaus in der Abenddämmerung mit beleuchteten Fenstern – Symbolbild für Immobilienbewertung, Wertermittlung und professionelle Einschätzung des Immobilienwerts.

Eine selbstgenutzte Immobilie kann mit Wohn-Riester, auch Eigenheimrente genannt, finanziert oder, falls sie bereits gekauft wurde, entschuldet werden. Kaufinteressenten oder Immobilienkäufer haben die Möglichkeit, mit einem Riester-Darlehen laufende Beiträge zu tilgen oder bereits angespartes Guthaben aus dem Riester-Vertrag zu entnehmen.

Wie funktioniert das genau?

Für die maximale Förderung müssen vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (mindestens 60 Euro, maximal 2.100 Euro) abzüglich der Zulagen eingezahlt werden. Immobilienkäufer haben die Möglichkeit, entweder ein Annuitätendarlehen aufzunehmen oder einen Bausparvertrag mit Wohn-Riester abzuschließen. Es gibt jährlich eine Grundzulage von 175 Euro. Für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, gibt es zusätzlich 185 Euro, und für jüngere Kinder bis zu 300 Euro. Sparer unter 25 Jahren erhalten einmalig zusätzlich 200 Euro. Diese Beiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden, was häufig zu einem Steuervorteil führt. Kaufinteressenten und Immobilienkäufer sollten sich hierzu allerdings von einem Steuerexperten beraten lassen.

Wer erhält die Förderung?

Wohn-Riester wird unabhängig vom Einkommen gewährt. Förderberechtigt sind:

  • gesetzlich Rentenversicherte
  • Beamte
  • Bezieher von Arbeitslosengeld, Krankengeld oder einer Rente wegen Erwerbsminderung oder -unfähigkeit
  • geringfügig Beschäftigte, die eigene Beiträge zur Sozialversicherung einzahlen
  • Personen, die mit jemandem verheiratet oder verpartnert sind, der mit einem eigenen Vertrag riestert
  • Selbstständige, die über die Künstlersozialkasse versichert sind
  • Hebammen, viele Handwerker oder Seelotsen
  • Elternteile in den ersten 36 Monaten nach der Geburt
  • Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst

Fazit

Wohn-Riester ist eine Unterstützung für die Altersvorsorge, indem es ermöglicht, im Alter mietfrei zu wohnen. Darlehen können schneller getilgt werden. Es ist jedoch verpflichtend, die Immobilie selbst zu nutzen. Eine Vermietung oder ein Verkauf der Immobilie können dazu führen, dass die Förderung zurückgezahlt werden muss. Auch für eine energetische Sanierung oder barrierefreie Umbauten kann Wohn-Riester genutzt werden. Wir empfehlen, sich hierzu von einem unabhängigen Finanzierungsexperten beraten zu lassen.

Suchen Sie Unterstützung beim Erwerb einer Immobilie oder einen unabhängigen Finanzierungsberater? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © franckito/Despositphotos.com

 

 

Erbimmobilie – behalten oder verkaufen?

Ein Immobilienerbe ist häufig auch eine Verpflichtung. Oft müssen schwierige Entscheidungen getroffen werden, bei denen es um viel Geld geht. Deshalb ist es sinnvoll, sich von Sanierungs-, Finanzierungs- und Immobilienexperten beraten zu lassen, ob die Selbstnutzung oder der Verkauf die bessere Lösung ist. Sie sind unsicher, was die beste Lösung für Ihre Immobilie ist? Kontaktieren…

Weiterlesen

Video: Warum Sie eine Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie besser vermeiden

Befinden sich Paare in der Scheidung oder hat eine Erbengemeinschaft eine Immobilie geerbt, stellt sich meist die Frage, was damit geschehen soll. Sowohl Scheidungspaare als auch Erbengemeinschaften finden immer wieder keine gemeinsame Lösung. Dann droht die Zwangsversteigerung. Doch die geht oft mit finanziellen Einbußen für die Eigentümer einher und sollte deshalb vermieden werden. Im Gegensatz…

Zum Video

Letzte Ausfahrt Notverkauf: woran Sie jetzt denken müssen

Scheidung, plötzlich arbeitslos, Anschlussfinanzierung geplatzt – es gibt Situationen, in denen eine Immobilie in kurzer Zeit verkauft werden muss. Im schlimmsten Fall droht eine Zwangsversteigerung, die zu finanziellen Einbußen führen kann. Folgendes sollten Sie beachten, wenn Sie Ihre Immobilie in kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis verkaufen möchten. Viele Eigentümer, die auf eigene Faust ihre…

Weiterlesen

EIN TEAM

mit Leidenschaft dabei

Dipl.-Ing. Barbara Schrobback

Immobilienmaklerin

033632 5621 barbara@schrobback-immobilien.de

Detlef Schrobback

Dipl.-Bauingenieur

033632 495 detlef@ib-schrobback.de