Coronavirus – Was kann ich jetzt zuhause tun

Homeoffice, Kurzarbeit, Kinder hüten – vielen Menschen bleiben durch die aktuelle Corona-Krise zuhause. Doch bei vielen dauert es nicht lange, bis ihnen die Decke auf den Kopf fällt. Wer bei Netflix schon alles gesehen hat, der könnte doch jetzt mal die Wohnflächenberechnung überprüfen.

Man glaubt es vielleicht kaum, aber 90 Prozent der Flächenangaben von Bestandsimmobilien sind fehlerhaft. Stichproben zeigen das immer wieder. Denn häufig wird auf Flächenangaben aus Bauanträgen oder alten Mietvertragsangaben zurückgegriffen, die immer wieder mal ohne eine Berechnungsverordnung ermittelt wurden.

Für fehlerhafte oder unvollständige Angaben haften Privatverkäufer. Stimmen die Wohnflächenangaben mit der tatsächlichen Wohnfläche nicht überein, droht Verkäufern eine Schadensersatzforderung. Dazu können Minderung des Verkaufspreises, Finanzierungs- und Notarkosten sowie Steuern, die der Käufer auf den höheren Kaufpreis gezahlt hat, kommen. Auch die beim Immobilienverkauf ausgeschlossene Gewährleistung schützt nicht vor Schadenersatzansprüchen, sofern die Fläche als Vertragsgegenstand angenommen wurde.

Bei der Wohnflächenberechnung gibt es einiges zu beachten: Für Tür- und Fensterrahmen, Treppen, Öfen, Einbaumöbel, Schrägen, Raumhöhen sowie Schornsteine, Pfeiler, Säulen, Vormauerungen und Nischen gelten unterschiedliche Berechnungsmaßstäbe. Auch bei Kellerräumen, Garagen, Terrassen und Balkonen, geheizten oder ungeheizten Wintergärten und Schwimmbädern, Waschküchen und Heizungsräumen sind Abschläge zwischen 0 bis 100% von der Grundfläche vorzunehmen.

Wer sich bei der Berechnung der Wohnfläche unsicher ist, wendet sich am besten an einen Fachmann. Profi-Makler wissen genau, wie die Wohnfläche zu berechnen ist. Sie tragen auch das Risiko für die korrekten Flächenangaben selbst und wälzen dieses nicht auf den Kunden ab. So können sich Immobilienverkäufer auch vor hohen Schadensersatzansprüchen schützen.

Haben Sie Fragen zur Berechnung Ihrer Wohnfläche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Foto: © Angelo Esslinger/Pixabay.com

Die Hausordnung – Warum sie für Vermieter wichtig ist

Wo sich viele Menschen einen gemeinsamen Raum teilen, da treten gelegentlich auch Konflikte auf. Um diese Konflikte zu regeln, beziehungsweise ihnen vorzubeugen, gibt es die Hausordnung. Für Sie als Vermieter kann sie ein wirksames Instrument […]

Weiterlesen

Scheidungsimmobilie: Zwangsversteigerung unbedingt vermieden

Ist im Falle einer Scheidung eine gemeinsame Immobilie im Spiel, bringt das häufig finanzielle Herausforderungen mit sich. Trennt sich das Paar im Streit und kann es sich hinsichtlich der Immobilie nicht einigen, droht eine Zwangsversteigerung. Diese sollte jedoch vermieden werden. Stattdessen gibt es bessere Alternativen.   Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren…

Weiterlesen

Immobilienverkauf ohne Makler? – Der Check

Sie möchten Ihre Immobilie ohne Makler verkaufen? Gerade in der aktuellen Marktsituation, in der potenzielle Käufer oft unsicher sind, ob sie sich eine Immobilie leisten können, ist es wichtig, gut vorbereitet und fachlich sowie rechtlich versiert zu sein. Sind Sie das? Unsere Checkliste zeigt auf, wie Sie als Eigentümer von den Vorteilen eines Immobilienmaklers profitieren…

Weiterlesen

EIN TEAM

mit Leidenschaft dabei

Dipl.-Ing. Barbara Schrobback

Immobilienmaklerin

033632 5621 barbara@schrobback-immobilien.de

Detlef Schrobback

Dipl.-Bauingenieur

033632 495 detlef@ib-schrobback.de