Durch Eigentum verbunden – Die Wohnungseigentümergemeinschaft

Wenn Sie eine Wohnung gekauft haben, sind Sie automatisch auch Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) geworden. Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung haben Sie Sondereigentum erworben und Anteile an Gemeinschaftseigentum. Das bringt Rechte aber auch Pflichten mit sich.

Immobilieneigentum wird mit der Teilungserklärung aufgeteilt. Damit entsteht auch die WEG. Die Teilungserklärung gehört zu den wichtigsten Dokumenten des Immobilienverwalters. Sie regelt sowohl die Aufteilung des Gebäudes als auch die Rechten und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer.

Alle Besitzer einer Wohnung (Sondereigentum) sowie die Räumlichkeiten einer WEG-Immobilie, die als Teileigentum geführt werden, bilden eine WEG. In einem Vertrag werden Sondereigentum wie Wohnungen und Teileigentum wie beispielsweise gewerbliche Räume dokumentiert. Da alle Miteigentümer einer WEG immer Sonder- oder Teileigentum sowie zusätzlich Anteile am Gemeinschaftseigentum besitzen, müssen sich Miteigentümer an den Ausgaben der WEG beteiligen.

Um die Ausgaben der WEG zu decken, zahlen Miteigentümer ein Hausgeld. Dieses wird in der Regel monatlich im Voraus bezahlt, entsprechend der jeweiligen Miteigentumsanteile. Das Hausgeld ist also eine Art Abschlagszahlung für die Kosten zur Bewirtschaftung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.

Da in einer WEG unterschiedliche Menschen mit jeweils eigenen Charakteren, Interessen und Ansichten miteinander verbunden sind, bleiben auch mal Konflikte nicht aus. Mindestens einmal pro Jahr muss die Eigentümerversammlung stattfinden. In dieser Versammlung berät die Eigentümergemeinschaft nach gemeinschaftlich-demokratischen Regeln die Verwaltung und Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums. Alle Miteigentümer sollten sich mit dem nötigen Respekt begegnen und auch kritische Stimmen anhören. Nur so kann die Eigentümerversammlung konstruktiv arbeiten.

Gelegentlich kommt es aber vor, dass Miteigentümer sich uneinig sind. Schließlich geht es um finanzielle und verwaltungstechnische Angelegenheiten, die für die Laien oft nicht leicht verständlich sind. Das kann dazu führen, dass Miteigentümer entweder zu hohe Kosten tragen müssen, oder im umgekehrten Fall die monatlichen Abschläge zur Deckung der Kosten nicht ausreichen. Ebenso kann bei ungenügender Pflege des Gemeinschaftseigentums der bauliche Zustand des Hauses verschlechtern, was zu einer Wertminderung der Immobilie führen kann.

Eine professionelle Hausverwaltung beugt solchen Entwicklungen vor. Sie kümmert sich um die ordnungsgemäße Verwaltung der Immobilie. Sie ist mit der Verwaltung der Finanzen wie dem Hausgeld, der Begleichung von Rechnungen, dem Prüfen der Kontostände, der Bildung von Rücklagen der WEG sowie der Erstellung der Jahresabrechnung pro Wirtschaftsjahr vertraut. Ebenso sorgt sie für eine ordnungsgemäße Durchführung der Eigentümerversammlung sowie einer ordnungsgemäßen Beschlussfassung. Schließlich gibt es auch hier rechtliche Fallstricke. Darüber hinaus stellt sie die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums sicher, damit der Wert und der Bauzustand der gemeinsamen Immobilie erhalten bleiben.

Suchen Sie einen professionellen Immobilienverwalter, der sich um die Wohnungseigentümergemeinschaft kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Infos finden Sie hier:

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Wohnungseigentuemerversamlung.pdf?__blob=publicationFile&v=8

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigent%C3%BCmergemeinschaft

https://www.sueddeutsche.de/geld/eigentuemerversammlung-vertagen-was-geht-1.4871154

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © photographee.eu/Depositphotos.com

Erbe: Dann zahl ich dich halt aus – wirklich so einfach?

Unter Erbengemeinschaften gibt es meist einen Miterben, der Alleineigentümer der geerbten Immobilie sein möchte. Schön, wenn sich alle darauf einigen können. Das heißt aber auch, dass er die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft auszahlen muss. Was ist dabei wichtig? Und geht es wirklich so einfach? Zunächst: alle Miterben der Erbengemeinschaft müssen diesem Anliegen zustimmen. Die Auszahlungssumme…

Weiterlesen

Kleine Zimmer – So machen Sie das Beste daraus

Das Bad ist winzig? Der L-förmige Grundriss des Wohnzimmers lässt es ungünstig klein erscheinen? Oft sind sich Eigentümer unsicher, wie sie solche schwierigen Grundrisse für den Verkauf der Immobilie richtig in Szene setzen sollen. Einrichtungsexpertin […]

Weiterlesen

Mit Mängeln besser offen umgehen

Auch trotz geringem Immobilienangebot inspizieren Interessenten Immobilien ganz genau. Sie hoffen, mit dem Aufspüren von Mängeln den Verkaufspreis senken zu können. Immobilienverkäufer, welche die Mängel der Immobilie dagegen offen kommunizieren, haben höhere Chancen, ihre Preisvorstellungen […]

Weiterlesen

EIN TEAM

mit Leidenschaft dabei

Dipl.-Ing. Barbara Schrobback

Immobilienmaklerin

033632 5621 barbara@schrobback-immobilien.de

Detlef Schrobback

Dipl.-Bauingenieur

033632 495 detlef@ib-schrobback.de