Immobilienerbe – wie ein Familienkonflikt eine Erfolgsstory wurde

Maria S. und ihre beiden Geschwister haben das Haus ihrer Eltern geerbt, in dem sie schon ihre Kindheit verbracht haben. Neben der Trauer um ihre Mutter müssen sie nun regeln, was sie mit der großen Immobilie am Stadtrand machen sollen. Fast kam es dabei zum Zerwürfnis, da jeder eine andere Vorstellung hatte.

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

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Symbolbild zum Thema Erbschaft: Gerichtshammer, versiegelte Dokumente und Brief auf einem Holztisch – steht für rechtliche und organisatorische Fragen rund um eine geerbte Immobilie.

 

Frau S., Sie haben eine Immobilie geerbt. Hatten Sie gleich einen Plan, was Sie damit machen?

Als unsere Mutter starb, war das für uns vor allem traurig. Die Tatsache, dass wir unser Elternhaus erbten, war uns zunächst vor allem emotionaler Trost. Anfangs war die Frage, was mit dem Haus geschehen soll, kein Thema. So zahlten wir im ersten Jahr alle laufenden Kosten und trafen uns regelmäßig im Haus, um gemeinsam zu essen, Erbstücke zu verteilen und Erinnerungen auszutauschen. Gespräche darüber, was mit dem Haus geschehen sollte, kamen nur zögerlich in Gang.

Was war das größte Problem bei Ihrer Erbimmobilie?

Da mein Bruder Max hier im Ort tief verwurzelt ist, ergab sich die Idee, er könne mit seiner Familie einziehen. Dann hätte er uns jedoch auszahlen müssen und seine preisliche Vorstellung war eher gering. Als mein anderer Bruder Franz, der jetzt in München lebt, davon erfuhr, wurde er ungeduldig und drängte auf einmal zum Verkauf. Er hatte dabei eine genaue und preislich recht hohe Vorstellung, was das Haus wert ist. Auch echauffierte er sich über die laufenden Kosten. Er hatte zeitlebens nicht das beste Verhältnis zu unseren Eltern gehabt. Schließlich kam der Tag, an dem Franz sich weigerte, weiterhin für die laufenden Kosten aufzukommen. Meine Brüder gerieten darüber immer mehr in einen Konflikt miteinander.

Wie sind Sie vorgegangen, um das Problem zu lösen?

Der Streit begann zu eskalieren. Beide Brüder waren dabei, den Kontakt abzubrechen. In meiner Hilflosigkeit kam mir glücklicherweise die Idee, einen Fachmann um Rat zu bitten. Denn einerseits fand ich es für Laien wie uns zu schwierig, den Wert unserer Immobilie richtig einzuschätzen. Andererseits hoffte ich, dass eine neutrale Person unsere familiären Spannungen ein Stück weit lösen kann. Ich brauchte nur ein paar Klicks und gab im Internet „Immobilienbewertung“ ein.  So fand ich schnell zu einem IVD-Immobilienmakler in unserer Region, der kostenlose Immobilieneinwertungen anbietet.

Wie konnte der Profi Ihnen helfen?

Ich war positiv überrascht von dem Makler. Denn er besichtigte nicht nur unser Elternhaus sehr gründlich, sondern er nahm sich auch viel Zeit für uns. Er hatte ein offenes Ohr für unsere Belange und individuellen Bedürfnisse. Er kam zu dem Ergebnis, dass unser Elternhaus doch nicht so teuer war, wie Franz es sich vorgestellt hatte. Zwar lag der Wert über dem Preis, den Max angesetzt hatte, aber es schien erschwinglich zu sein. Schlussendlich hat er uns nachvollziehbar gezeigt, wie er den Wert der Immobilie ermittelt hat. Die professionelle Wertermittlung hat Franz und Max überzeugt. Auch brachte der Makler als neutrale Person die beiden wieder näher zusammen.

Wie haben Sie sich dann geeinigt?

Der Makler hat uns dann die möglichen Optionen für die Immobilie aufgezeigt. Es stellte sich heraus, dass es verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung gab, die gerade noch in das Budget von Max passten. Unser Makler schlug ihm vor, ihn an einen Finanzexperten aus seinem Netzwerk zu vermitteln. Man hat gemerkt, dass er mit solchen Fällen häufig zu tun hat. Bei uns hat seine Arbeit schlussendlich dazu beigetragen, den Konflikt zu entschärfen. Heute würde ich es gar nicht mehr so weit kommen lassen und frühzeitig einen Makler aufsuchen.

Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Erbimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © birckoff/Depositphotos.com

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